Aufgaben Datenbank

03.02.01.05 (Sachsen,Thüringen) Durchführen der Berufsausbildung

Laufende Nr
106
SYS_1
03
SYS_2
03.02
SYS_3
03.02.01
SYS_4
03.02.01.05
ORGEINHEIT
Bildungswesen
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Ausbildung
ERAAA
Durchführen der Berufsausbildung
Tarifgebiet
Sachsen,Thüringen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
E 9
SAH

EA

Kenntnisse entsprechend Berufsbild und internen Regelungen vermitteln, über die gesamte Ausbildungszeit eine oder mehrere Ausbildungsgruppen führen, Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz vermitteln; Fachlehrgänge und sozialpädagogische Maßnahmen im Rahmen vorgegebener Konzepte vorbereiten, durchführen und nachbereiten; Den Auszubildenden je nach Ausbildungsplan und -stand die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lernfortschritte überwachen und Ergebnis überprüfen; Geeignete Arbeitsaufträge auswählen, Kostenkalkulationen durchführen, Ausführung überwachen; Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten; Einhaltung der Ausbildungs-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen; Auszubildende hinsichtlich persönlicher Entwicklungsziele beraten, Ausbildungsunterlagen, Anschauungs- und Demonstrationsmedien aktualisieren und erproben; Inner- und außerbetriebliche Einsätze planen und hierfür geeignete Ausbildungsplätze auswählen; Lernziele mit Ausbildungsbeauftragten vereinbaren, Ausbildungsbeauftragte qualifizieren; Lernmittel, Maschinen und sonstige Einrichtungen laufend kontrollieren, notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen lassen; Auszubildende beurteilen, Förder-, Entwicklungs- und Beurteilungsgespräche im Hinblick auf die Erreichung der geforderten Kompetenzen führen, kosten- und umweltbewusstes Handeln fördern, arbeitsicheres Verhalten schulen, Ordnung und Sauberkeit sicherstellen; Bei grober Pflichtverletzung des Ausbildungsvertrages (z. B. unentschuldigte Abwesenheit in der Berufsschule) disziplinarische Maßnahmen vorschlagen, Aussprachen mit Erziehungsberechtigten, Betriebsrat und Berufsschule herbeiführen; Übernahme- und Einsatzempfehlungen aussprechen.

BBG

Es sind eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung und eine Ausbildung als Meister/-in mit Ausbildungsbefähigung erforderlich. Die Durchführung der Berufsausbildung sowie die Überwachung des Lernfortschrittes und das Führen von Förder- und Entwicklungsgesprächen mit den Auszubildenden erfordern eine langjährige Berufserfahrung.